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Anmerkung

Die o.g. ärztlichen Leistungen werden größtenteils von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen und können somit über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden.

Einige Leistungen stellen jedoch so genannte individuelle gesundheitliche Leistungen (IGeL-Leistungen) dar und müssen nach Erbringung der Leistung gegen Rechnung auf Grundlage der amtlichen GOÄ, einfacher Steigerungssatz, "privat" bezahlt werden (siehe Anlage "IGeL-Formular").

Arbeitsmedizinische bzw. verkehrsmedizinische Untersuchungen werden auf Grundlage der arbeitsmedizinischen GOÄ, Steigerungssatz 1,2-fach, dem Arbeitgeber (nach dessen Auftragserteilung) oder dem Untersuchten (Untersuchung auf Wunsch, siehe Anlage "ERGOMED-IGeL-Formular") in Rechnung gestellt.