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Aktuelles

Coronavirus-Pandemie (2019-nCoV)

Aktuell verfügbare COVID-19 Impfstoffe im direkten Vergleich (Stand 2-2021)


Aktuell verfügbare COVID-19 Impfstoffe




Corona-Impfstoff von BioNTech bietet hochwirksamen Schutz.





Auf Corona-Infektion testen lassen

Wir führen RT-PCR-Rachenabstriche bei symptomatischen und asymptomatischen Verdachtsfällen, Kontaktpersonen, Reiserückkehrern und spezifischen Berufsgruppen (Lehrer, Erzieher, Pflegepersonal, medizinisches Personal et al.) durch.

Hierzu bitten wir um eine vorherige telefonische Anmeldung!





COVID-19: Welche Symptome sind typisch und wie kann ich mich selbst einschätzen?

Seit Ende 2019 beginnend in Wuhan/China hat sich das Coronavirus mit dem wissenschaftlichen Namen SARS-CoV-2 im Sinne einer Pandemie über die ganze Welt ausgebreitet und viele Millionen Menschen angesteckt, krank gemacht (sog. COVID-19) und besonders ältere und geschwächte Menschen auch getötet.

Nach einer ersten heftigen Krankheitswelle im Frühjahr 2021 konnte in vielen Ländern durch äußerst restriktive Verbote und Einschränkungen wie Versammlungsverbote, Betretungsverbote, Besuchsverbote, Komplett- und Teilschließungen (sog. Lockdown-Maßnahmen), Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen, Abstandsregeln, Hygieneregeln, Maskenpflicht u.v.m. in Verbindung mit flächendeckend eingesetzten kostenlosen Virustests die ungehinderte Verbreitung des sehr infektiösen Coronavirus SARS-CoV-2 weitestgehend verhindert werden. Insbesondere in Deutschland sind die Kennzahlen für nachgewiesene COVID-19-Fälle, neue Fälle (absolut bzw. R-Wert), geheilte Fälle und an COVID-19 gestorbene Fälle absolut und v.a. relativ zur Bevölkerungszahl (noch) nicht wirklich Besorgnis erregend. Viele andere Länder, z.B. USA, Brasilien, Peru, Großbritannien, Spanien, Italien, Russland, Indien usw. leiden erheblich mehr unter der Corona-Pandemie und den Folgen für das Gesundheits- und Wirtschaftssystem, was bekanntermaßen auf unterschiedliche diskutable Gründe zurück geführt werden kann. Die frühen strikten Lockdown-Maßnahmen in Verbindung mit den bekannten AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske), frühen und großzügig durchgeführten Virustests sowie ein überdurchschnittlich diszipliniertes Verhalten des Großteils der Bevölkerung haben bis jetzt dazu geführt, dass Deutschland weltweit als Vorzeigeland für eine erfolgreiche Corona-Pandemie-Strategie gilt.

Der deutsche Sommer ist jetzt jedoch nahezu vorbei, bald werden in der Herbst- und Winterzeit eine Vielzahl von sog. „Erkältungs- und Grippeviren“ wie jedes Jahr „über uns herfallen“. Hierbei handelt es sich viele unterschiedliche, meist respiratorische (den Atemtrakt befallende) Viren, z.B. RSV, HMPV, Rhinoviren, Adenoviren, Influenza-(echtes Grippevirus) und Parainfluenzaviren, sonstige Coronaviren (ähnlich SARS-CoV-2, aber weit schwächer pathogen) u.v.m. Selbstverständlich werden uns die o.g. Maßnahmen, welche bekanntlich weiter befolgt werden und der jeweiligen Corona-Pandemielage entsprechend ggf. sogar wieder verschärft werden müssen, auch gegen eine Infektion mit diesen jahreszeitlich üblichen „Erkältungsviren“ nützen. Trotzdem werden wir jedoch vor einer Erkältung mit Schnupfen, Husten, Fieber und ggf. Glieder- und Kopfschmerzen nicht 100%ig geschützt sein.

Woher weiß ich aber, ob ich nur eine Erkältung bzw. einen sog. grippalen Infekt habe oder vielleicht doch an COVID-19 erkrankt bin?
Eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 äußert sich insbesondere durch Symptome wie Husten und Fieber, insbesondere in Verbindung mit neu auftretender Kurzatmigkeit. Weitere Symptome können sein: Verlust von Geruchs- und Geschmacksinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall und Schüttelfrost. Eine COVID-19 Erkrankung ist umso wahrscheinlicher, je mehr und je stärkere o.g. Symptome vorhanden sind und v.a. auch, wenn ein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten oder infizierten Person wahrscheinlich oder nicht ausgeschlossen werden kann.

Hierfür gibt die Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine sehr gute Hilfestellung. Mit dem auf dieser Homepage empfohlenen Selbsteinschätzungstest COVID-Guide auf digitaler Basis ist es auch ohne medizinische Kenntnisse möglich, die Ursachen für die Krankheitssymptome, eine ggf. drohende Gefährdung und insbesondere die daraus resultierenden Empfehlungen zu erkennen.


Bei harmloser Symptomatik wie Hüsteln, Schnupfen, Verschleimung, Halsschmerzen und leichten Kopf- und Gliederschmerzen besteht sicher noch kein Grund zur Besorgnis. In einem solchen Fall helfen die bewährten Haus- und Naturmittel, ggf. für wenige Tage kupiert mit Paracetamol oder ASS und/oder (Bett-)Ruhe. Im Zweifelsfall jedoch lieber früher als später den Hausarzt telefonisch konsultieren!

Wenn ein anderes Mitglied einer häuslichen Gemeinschaft „grippal“ erkrankt ist, besteht keine Notwendigkeit selbst zuhause zu bleiben. Eine Quarantänepflicht für nicht erkrankte Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft besteht nur dann, wenn eine andere Person nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert bzw. an COVID-19 erkrankt ist. In diesem Fall wird die häusliche Quarantäne vom jeweiligen öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) angeordnet und überwacht. Die entsprechende Bescheinigung der angeordneten Arbeitsunfähigkeit zur Einhaltung der Quarantäne wird ebenfalls vom Gesundheitsamt und nicht vom Hausarzt ausgestellt und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers wird durch den ÖGD in voller Höhe kompensiert.

Zum Schluss möchten wir noch auf die Impfung gegen Influenza (sog. Grippeimpfung) und gegen die Lungenentzündung (Pneumokokken-Impfung) hinweisen, welche gerade in diesem Corona-Pandemiejahr und ganz besonders für bestimmte überdurchschnittlich gefährdete Personenkreise seitens der RKI- und STIKO-Experten empfohlen werden muss:

  • Personen, die durch ihren Beruf täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen
  • Personen über 60 Jahre
  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch bestimmte Grundleiden, wie z.B. Herzkrankheiten, chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (Bronchitis, Asthma, Emphysen u.a.), Stoffwechselkrankheiten, angeborene und erworbene Immundefekte und Krebsleiden
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren

Das Team von ERGOMED, welches bekanntlich sowohl präventiv (vorsorgend) als auch kurativ (aktiv behandelnd) tätig ist, wünscht ihnen und ihrem Familien weiterhin Zuversicht und Gesundheit!


Ihr Praxisteam Bitzer & Kollegen
Landau, 09.2020

Links:




Corona-Infektion kann doch ein Arbeitsunfall sein

Eine SARS-CoV-2-Infektion am Arbeitsplatz kann als Arbeitsunfall anerkannt werden – dem steht nun nichts mehr im Wege, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig: Das D-Arzt-Verfahren entfällt – theoretisch.

Berlin. Paradigmenwechsel bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Schloss sie kurz nach Beginn des Lockdowns im März noch kategorisch aus, dass eine COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall gelten könne – etwa, wenn sich Pflegekräfte, Klinikärzte oder MFA in Ausübung ihrer Tätigkeit angesteckt haben – so ist jetzt genau das Gegenteil der Fall.
Was bleibt, ist die Tatsache, dass kein D-Arzt-Verfahren infolge einer SARS-CoV-2-Infektion zu absolvieren sei.

Wirksame Schutzmaßnahmen bewirken Umdenken

„Durch die Umsetzung umfangreicher Schutzmaßnahmen ist das Infektionsgeschehen in Deutschland zwischenzeitlich deutlich zurückgegangen. In der Folge kommt es bei der Beurteilung, ob ein Arbeitsunfall vorliegt nicht länger darauf an, dass die arbeitsbedingte Infektionsgefahr das Ausmaß der Gefährdung, dem die Bevölkerung allgemein ausgesetzt ist, deutlich übersteigt“, teilt die DGUV auf ihrer Corona-Infowebsite mit.
Ab welchem genauen Zeitpunkt ein relevanter Rückgang des Infektionsgeschehens eingetreten sei, hänge derweil von den jeweiligen örtlichen Entwicklungen ab, die im Einzelfall ermittelt werden müssten, verdeutlicht die DGUV ergänzend. Auf dieser Grundlage könne es sich folgerichtig bei einer SARS-CoV-2-Erkrankung um einen Arbeitsunfall handeln.
Im März hieß es noch, die Infektion stelle in Konsequenz der Ende Januar erfolgten Pandemie-Erklärung der Weltgesundheitsorganisation „eine Allgemeingefahr“ und deshalb keinen Arbeitsunfall dar.
Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall sei nun – neben dem Vorliegen eines Gesundheitserstschadens – der intensive und länger andauernde Kontakt mit einer nachweislich mit dem Virus infizierten Person („Indexperson“). Dies gilt laut DGUV sowohl für Geschehnisse im Betrieb, als auch auf Wegen von und zur Arbeit.
„Lässt sich keine konkrete Indexperson feststellen, kann im Einzelfall auch ein nachweislich massives Infektionsgeschehen (sog. Ausbruchsgeschehen) im Betrieb ausreichen“, heißt es ergänzend auf der DGUV-Website.

Unfallversicherungsträger muss prüfen

Im Einzelfall sei durch die Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob im maßgeblichen Infektionszeitraum Kontakt zu anderen Indexpersonen außerhalb der versicherten Tätigkeit bestand und ob dies einer Anerkennung als Arbeitsunfall entgegensteht.
Für das Vorgehen in der Praxis verweist die DGUV auf die Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach sich Menschen, die eine Infektion vermuten, an das zuständige Gesundheitsamt wenden sollen, das dann die weitere Koordination übernimmt. Ärzte melden über F1050

„Eine Vorstellung beim Durchgangsarzt einzig zur Aufnahme der versicherungsrechtlich relevanten Daten, ist aus Gründen der Infektionsprävention nicht sinnvoll“, stellt die DGUV nochmals dezidiert klar.
Hintergrund: Angesichts der besonderen Sachlage, Quarantäneauflagen und fachspezifischer Behandlung greife die Vorstellungspflicht nach § 26 Ärztevertrag beim Durchgangsarzt nicht, § 26 Abs. 2 erster Spiegelstrich sei analog anzuwenden.
„In diesen Fällen erfolgt die Meldung an den Unfallversicherungsträger mit der Ärztlichen Unfallmeldung (F1050)“, so die DGUV.

D-Arzt muss Patienten nicht wegschicken

Zeigten sich besorgte Patienten, bei denen oben aufgeführte Voraussetzungen erfüllt sind, hartnäckig und besuchten doch den D-Arzt, so solle dieser einen D-Bericht (F1000) erstellen, wie die DGUV informiert.
„Sofern eine an SARS-CoV-2 erkrankte Person im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit intensiven und länger andauernden direkten Kontakt mit einer Indexperson hatte oder ein Ausbruchsgeschehen im Betrieb gegeben ist und die sonstigen Voraussetzungen des § 8 SGB VII vorliegen, ist die Behandlung und auch die Testung zu Lasten des zuständigen Unfallversicherungsträgers durchzuführen“, heißt es abschließend.


Ihr Praxisteam Bitzer & Kollegen
Landau, 31.07.2020




Aktuelles zur Corona-Pandemie!

Liebe Patienten,

der Höhepunkt der Corona-Pandemie in unserem Land scheint überwunden zu sein und somit können wir langsam Schritt für Schritt wieder in unser normales soziales Leben – privat und auch beruflich – zurückkehren.

Allerdings werden wir mit Sicherheit noch viele Monate mit erheblichen gesellschaftlichen Einschränkungen und besonderen hygienischen Vorsichtsmaßnahmen leben müssen:

  • Es muss weiter darauf geachtet werden, im öffentlichen und beruflichen Umfeld den Abstand zu anderen Personen mit mindestens 1,50m einzuhalten.
  • Wir müssen so oft als möglich unsere Hände gründlich waschen und nach Möglichkeit auch desinfizieren. Ausdrücklich empfehlen wir nicht, generell Einmal-Nitril-Handschuhe zu tragen, weil dadurch das wichtigere und wirksamere Händewaschen und -desinfizieren vernachlässigt wird.
  • Grössere Menschenansammlungen sind weiter zu vermeiden.
  • Wir müssen uns im öffentlichen Bereich, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer Atemmaske (FFP1-Standard) schützen. Eine Mund-Nasen-Schutz-Maske (auch eine selbst genähte) ist zum alltäglichen Eigen- und Fremdschutz lt. RKI ausreichend.
  • Personen mit „Erkältungssymptomen“, z.B. Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber, v.a. aber mit Atembeschwerden und Atemnot müssen(!) zwingend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Selbstverständlich ist aufgrund der nach wie vor manifesten COVID-19-Pandemie in solchen Fällen ein RT-PCR-Rachenabstrich zum Erregernachweis indiziert.
  • Infizierte Personen müssen lt. RKI eine 14tägige Quarantäne im häuslichen Bereich einhalten und dürfen diese erst verlassen, wenn mindestens ein RT-PCR-Rachenabstrich negativ geworden ist.
  • Familienangehörige und pflegende Personen eines Corona-Erkrankten müssen sich mit einer FFP2-Maske, Schutzkleidung und Handschuhen vor einer möglichen Infektion schützen.

→ RT-PCR-Rachenabstriche können in unserer Praxis nach Voranmeldung(!) zu Lasten der GKV oder PKV durchgeführt werden, es muss also nicht ein „Corona-drive-in“ oder eine „Corona-Ambulanz“ aufgesucht werden.

→ Aktuell können wir auch auf Wunsch einen neuartigen Schnelltest auf IgM- und IgG-Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus in unserer Praxis durchführen. In diesem Test wird nachgewiesen, ob Antikörper gegen das Coronavirus vorhanden sind und somit ein körpereigener Schutz (Immunität) gegen COVID-19 besteht. Das Untersuchungsergebnis liegt i.A. innerhalb von 15 Minuten vor. Diese Leistung stellt jedoch keine Kassenleistung dar und muss als sog. IGeL-Leistung (30€) privat in Rechnung gestellt werden.


Ihr Praxisteam Bitzer & Kollegen
Landau, 18.04.2020




In China treten beginnend im Dezember 2019 vermehrt Krankheitsfälle (auch Pneumonien) durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) auf. Betroffen ist insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört. Das neuartige Virus gehört wie das SARS-Virus zu den beta-Coronaviren.

Ausgangspunkt der Virusverbreitung soll ein Fisch- und Tiermarkt in Wuhan sein, allerdings ist das primäre Erregerreservoir bisher noch nicht bekannt.

Auch andere Länder haben inzwischen über Fälle berichtet. Der Großteil der Betroffenen war vorher in Wuhan, von einigen ist bekannt, dass sie Kontakt zu bestätigten 2019-nCoV-Fällen hatten. In Deutschland sind seit Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden (vornehmlich Mitarbeiter der Firma WEBASTO, welche in Wuhan eine ausländische Niederlassung hat). 2019-nCoV ist von Mensch zu Mensch hauptsächlich über sog. Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Schniefen) übertragbar, allerdings wurde das Virus mittlerweile auch im Stuhlgang von infizierten Menschen nachgewiesen. Die Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität) des 2019-nCOV scheint recht hoch zu sein – dafür sprechen die sehr schnelle Ausbreitung in der hauptsächlich betroffenen chinesischen Provinz Wuhan (Stand 2-2020 mittlerweile 40000 Erkrankte, geschätzt jedoch wahrscheinlich 90000 Infizierte (Erkrankte und Infizierte ohne Krankheitssymptome). Letztere stellen aus epidemiologischer Sicht das Hauptproblem der 2019-nCOV-Infektion dar, da diese Personen (noch) symptomfrei, jedoch trotzdem schon hochinfektiös sind. Die Sterblichkeitsrate (Letalität) an einer 2019-nCoV-Infektion ist mit 2-4% im Vergleich zur Virusgrippe (Influenza) ziemlich hoch, allerdings sind bisher v.a. vorerkrankte und/oder ältere Menschen in China daran verstorben. Derzeit (Stand 2-2020) muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der infizierten und erkrankten Personen sowie die an der Coronavirus-Infektion sterbenden Personen noch deutlich ansteigen wird. Frühestens mit Ende März dieses Jahres wird mit einem Sistieren der weiteren Ausbreitung gerechnet.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30.1.2020 festgestellt, dass es sich beim aktuellen Ausbruch durch das neuartige Coronavirus in China um eine "Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite" (PHEIC) handelt, sog. Pandemie.

Das Auswärtige Amt warnt derzeit vor Reisen in die Provinz Hubei/China. Reisende sollten zudem nach Möglichkeit nicht notwendige Reisen nach China verschieben.

Aktuelle Fallzahlen weltweit (Johns Hopkins University)

Coronavirus-Fälle in Deutschland (Berliner Morgenpost)

Die klinische Symptomatik der Coronavirus-Infektion beginnt nach einer Latenzzeit von wenigen bis ca. 14 Tagen mit Fieber >38,5 Grad Celsius, Muskel- und Gliederschmerzen, Husten und Atembeschwerden, ggf. auch Atemnot. Im Unterschied zu normalen Erkältungs-krankheiten sind v.a. die unteren Luftwege (z.B. Pneumonie akutes Atemnotsyndrom) betroffen, weit weniger der HNO-Trakt. Differentialdiagnostisch muss auch an eine Virusgrippe (Influenza) gedacht werden – letztere beginnt jedoch meist schlagartig mit hohem Fieber bis 40 Grad Celsius und sehr starkem Krankheitsgefühl (Schwäche, Muskel- und Gliederschmerzen), jedoch im Vergleich mit geringeren Krankheitssymptomen im Bereich der Atemwege (meistens trockenem Husten).

Die Letalität der Coronavirus-Infektion ist mit derzeit geschätzt 2-4% recht hoch (Letalität der Virusgrippe 0,2%, von Masern 0,1%), gefährdet sind v.a. alte, vorerkrankte oder immunsupprimierte Menschen. Die meisten Todesfälle werden aus der hauptsächlich von der Coronavirus-Infektion betroffenen Provinz Hubei/China gemeldet – hierbei ist jedoch auch der gegenüber den westlichen Industriestaaten niedrigere medizinische Behandlungs-standard zu beachten.

Es gibt keine kausale Behandlung der Coronavirus-Infektion. Derzeit werden für die Behandlung anderer viraler Erkrankungen wirksame antivirale Substanzen (z.B. gegen Influenza und HIV) auch zur Behandlung der Coronavirus-Infektion mit ordentlichem Erfolg eingesetzt.

Der Erreger Coronavirus 2019-nCOV konnte mittlerweile isoliert werden. Eine Impfung gegen das Virus gibt es jedoch (noch) nicht.

Jeder nach den u.g. Falldefinitionen 2019-nCOV-Verdachtsfall muss nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden:

(1) Personen mit respiratorischen Symptomen unabhängig von deren Schwere UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV in den 14 Tagen vor Symptombeginn

(2) Personen mit einem akuten respiratorischen Syndrom, bei dem u.a. aufgrund von klinischen oder radiologischen Hinweisen der Verdacht besteht, dass die unteren Atemwege betroffen sind (z.B. Pneumonie oder akutes Atemnotsyndrom) UND Aufenthalt in einem Risikogebiet in den 14 Tagen vor Symptombeginn.

Zum 2019-nCOV-Virusnachweis sollen bevorzugt Abstriche aus den tiefen Atemwegen mittels eines nCOV-PCR-Test untersucht werden (örtliches Gesundheitsamt/Referenzlabor).

Empfehlungen zur Vermeidung einer Ansteckung (Infektion):

  • Meiden Sie die bis jetzt bekannten Risikogebiete (Wuhan > Provinz Hubei > China > angrenzende Länder)!
  • Meiden Sie möglichst Kontakt zu Personen, welche aus Wuhan bzw. der Provinz Hubei kommen!
  • Meiden Sie Kontakt zu an Coronavirus erkrankten Personen und deren Umgebung!
  • Waschen Sie sich häufig die Hände und desinfizieren Sie diese öfters!
  • Bei Atemwegserkrankungen zwingend Hustenhygiene einhalten (z.B. in Einmaltaschentücher oder in Ellenbeuge husten/niesen)!
  • Personen, welche Kontakt zu an Coronavirus erkrankten oder möglicherweise damit infizierten Personen haben (z.B. Familienangehörige, Ärzte, Pflegepersonen) oder nicht vermeiden können (z.B. Behördenpersonal, Geschäftskollegen), können sich mit Atemschutzmasken gegen eine sog. Tröpfcheninfektion schützen. Hierzu bieten einfache, jedoch gut anliegende Papier- oder Stoffmasken ausreichenden Schutz (sog. FFP2- oder FFP3-Atemschutzmasken sind also nicht zwingend nötig).

Links:


Drei neue FSME-Risikogebiete

In die FSME-Karte Deutschlands sind drei neue Risikogebiete eingezeichnet worden, teilt das Robert Koch-Institut (RKI) mit.

Mehr dazu (wwww.aerztezeitung.de) …


Masern-Epidemie weltweit! Warum Masern so gefährlich sind?

Warum Masern so gefährlich sind? (www.dw.com)

Wann und wie? Wissenswertes rund um die Masern-Impfung (www.rheinpfalz.de)

Wissenswertes zum Masernschutzgesetz

Wir wollen helfen, die Masern „auszurotten“ und befürworten daher die Impfung (möglichst mit Kombiimpfstoff Mumps-Masern-Röteln-Windpocken)!
Fragen dazu? Wir informieren Sie qualifiziert.


Impfung gegen Gürtelrose wird Kassenleistung


WHO erklärt Impfgegner zur globalen Bedrohung für die Gesundheit

Wir befürworten die von der STIKO empfohlenen Impfungen und raten ausdrücklich zur Impfprävention auf Fernreisen.

Mehr dazu (www.spiegel.de) …


Winterzeit – Grippezeit!

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Immunsystem zu stärken und gesund zu bleiben, z.B. durch gesunde Ernährung, genügend Trinken, frische Luft, Bewegung, ausreichend Ruhe und Schlaf, ggf. Substitution von Mineralien und Vitaminen, gezielter Einsatz von sinnvollen sog. „Hausmitteln“ bzw. Phyto- oder Homöopathika.

Außerdem bieten wir seit September diesen Jahres bis Anfang Januar nächsten Jahres die aktuelle Grippe-Impfung für bestimmte Personengruppen an: Chronisch Kranke (v.a. der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels, des Immunsystems o.ä.), Personen über als 60 Jahre, Personen mit überproportional häufigem und engem Publikumskontakt, Personen im Pflegebereich, medizinisches Personal, Polizei, Feuerwehr etc.. Aufgrund unserer langjähriger Erfahrungen empfehlen wir den genannten Personen die jährliche Grippeimpfung, für welche die GKV in diesen Fällen die Kosten trägt.

Was taugt die Grippeimfpung?

Jährlich sterben Tausende Menschen in Deutschland an der Grippe. Eine Impfung gegen Influenza ist die wichtigste Vorsorgemaßnahme. Wie gut schützt sie? Welcher Impfstoff eignet sich für wen? Hier sind die wichtigsten Antworten.
Mehr dazu …

Links:

Erkältungskrankheit-Information für Patienten

Symptomatische Behandlung von Virusinfekten der oberen Atemwege

Ein grippaler Infekt der oberen Atemwege verläuft typischerweise in 2 Phasen:

  • der Virusphase mit Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen und trockenem, unproduktivem Reizhusten,
  • sowie ggf. der nachfolgenden bakteriellen Überinfektion mit eitrigem Schnupfen und Husten mit produktivem Rachen- und Bronchialsekret.

Ein Virusinfekt dauert mit Arzt eine Woche und ohne Arzt 7 (bis 10) Tage!

Während der Virusphase kann die Selbstheilung (Immunantwort) allerdings durch sog. symptomatisch wirksame natürliche und chemische Mittel unterstützt und die grippale Symptomatik gemildert werden:

  • Paracetamol, Ibuprofen, Acetylsalicylsäure (ASS), Novaminsulfon - bei Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen
  • Echinacin, Angocin, Vitamin C und D – Unterstützung der körpereigenen Immunantwort
  • Acetylcystein (ACC), Ambroxol, Sinupret, Bronchipret, Gelomyrtol – zum Schleimlösen
  • Capval, Silomat, Paracodin, Codein – zum Hustenstillen
  • Nasic Nasentropfen – zum Abschwellen der Nasenschleimhäute
  • Isla Moos, Lemocin, (Dolo-)Dobendan, Dorithricin – gegen Halsschmerzen
  • Hexetidin, Mallebrin, Kamillosan – gegen Entzündungen im Mund
  • Softa-Man – zur regelmäßigen Händedesinfektion

Bitte achten Sie auf ausgiebiges Waschen und häufiges Desinfizieren der Hände!

Hilfreich bei Infekten der oberen Luftwege sind außerdem 3-4x tägliche Inhalationen mit Wasserdampf und/oder Verneblergeräten, ggf. mit Zusatz von ätherischen Ölen oder schleimlösenden Mitteln, für Saunaerfahrene ist auch Sauna mit entsprechenden Aufgüssen zu empfehlen.
Heißgetränke, z.B. Tee mit Zitrone, ggf. mit Rum oder Cognac, Grog o.ä. und eine anschließende Schwitzkur im warmen Bett bewirken auch oft wahre Wunder.
Ein Antibiotikum macht meistens erst in der 2. Phase (gelb-grüner Schleim, Lymphknoten-schwellungen, Fieber, anhaltende bzw. zunehmende Symptome) Sinn, denn Viren lassen sich durch Antibiotika nicht abtöten.

Denken Sie an die jährliche Impfung gegen die Virusgrippe (Influenza) im Herbst!

Wir wünschen Ihnen eine baldige Genesung, Ihr Praxisteam Bitzer & Partner!

Links:


Zeckenbisse – Höchststand bei FSME-Fällen

Nach dem Jahrhundert-Sommer wurde 2018 ein Höchststand bei FSME-Fällen registriert. 

Mehr dazu (www.aerztezeitung.de) …


Wie reagieren auf die Reha-Gier?


Altern in Würde

Es ist schön, dass wir immer älter werden ...   

Aber älter zu werden ist nicht immer schön. Ältere Menschen leiden häufig an mehreren chronischen Erkrankungen, zum Beispiel Herzschwäche, Diabetes, Bluthochdruck, Osteoporose oder den Folgen eines Schlaganfalls. Mediziner sprechen von Multimorbidität.

Die Behandlung, auf die diese Patienten dauerhaft angewiesen sind, geht oft an ihren Bedürfnissen vorbei. Die meisten älteren Menschen nehmen zur Behandlung verschiedener Krankheiten mehrere Medikamente, oft sogar mehrmals täglich ein – durchschnittliche Gesamtzahl verschiedener Medikamente = Lebensalter : 10, d.h. für einen 80jährigen Menschen 8(!) verschiedene Wirkstoffe. Jedoch nicht immer „hilft viel viel“. Gerade beim älteren Menschen gilt es, die Wirkung und die Nebenwirkung, die Resorption, die Verstoffwechselung und die Ausscheidung, v.a. aber die Interaktion (Zusammenwirken) verschiedener Medikamente genau im Auge zu behalten. Erfreulicherweise wird hierüber geforscht (www.priscus.net) – eine PRISCUS-Liste mit entsprechenden Wirkstoffen ist publiziert und der Allgemeinheit zugänglich (siehe Links).

Genau das ist jedoch im Zeitalter des sog. „Ärztehoppings“ (Konsultation verschiedener Ärzte ohne gegenseitige Information), der Selbstmedikation und des „Doctor Google“ kaum mehr gegeben. Bundesweit gibt es nach Berechnungen des renommierten Bremer Pharmakologen Prof. Peter Schönhofer 16.000 Tote durch Nebenwirkungen von Arzneimitteln: "Sie sind ungefähr zur Hälfte vermeidbar. (...) Wir haben mehr Todesfälle durch Arzneimittel als durch Verkehrsunfälle." Quelle: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2000/erste7348.html. Andere Quellen gehen von bis zu 60000 Todesfällen durch falsche bzw. gefährliche Arzneimittel und deren Interaktionen untereinander aus.

Quelle: https://rp-online.de/leben/gesundheit/medizin/wie-aerzte-ihre-patienten-gefaehrden_aid-14458949.

Unser Credo lautet deshalb: Es ist nicht nötig und sinnvoll, jede nur so geringe physische bzw. psychische „Befindlichkeitsstörung“ oder vorübergehende Funktionsstörung sofort medikamentös zu behandeln. Ebenso wenig müssen die für den alten Menschen typischen degenerativen Erkrankungen (sog. Abnutzungskrankheiten) immer sofort mit „Chemie“ behandelt werden, zumal damit in den wenigsten Fällen Heilung, sondern allenfalls eine Linderung der Beschwerden erreicht werden kann und somit das Medikament oft Jahrzehnte lang (ohne erneute Prüfung der Notwendigkeit!) weiter verordnet wird. Selbstverständlich gilt diese Aussage nicht für schwere Alterserkrankungen wie Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson, Depression, Herzschwäche, Diabetes, Bluthochdruck, Osteoporose, Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, COPD, Osteoporose etc.. Letztere Erkrankungen müssen Leitlinien gerecht („state of art“) mit bewährten und sicheren Medikamenten in möglichst niedriger Dosierung und Menge sowie Zeitdauer behandelt werden, wobei die Interaktion verschiedener Medikamente untereinander immer beachtet werden muss. Wir hoffen, dass die bessere Transparenz durch die Telemedizin und die sog. „intelligente“ Versicherungskarte diesbezüglich weitere Fortschritte bringen wird.

Fazit: „Die Kunst der Medizin besteht darin, so viel NICHTS zu tun wie möglich!“

Quelle: Dr.med. Eckart von Hirschhausen in „Die Bessere Hälfte“, Rowohlt Verlag

Links:


Appendizitis - unkomplizierte Appendizitis mit Antibiotikatherapie behandeln!


Freispruch stärkt Ärzte bei passiver Sterbehilfe


Zunahme von Masernfällen in Europa um 400 %

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt, dass das Auftreten von Masern in der europäischen Region wieder angestiegen ist, wobei im Jahr 2017 21.315 Personen daran erkrankt und 35 daran verstorben waren. Der deutliche Anstieg folgte einem historischen Tiefstand von 5.273 Fällen im Jahr 2016 und umfasste große Ausbrüche mit 100 oder mehr Fällen in 15 der 53 Länder in der europäischen Region.

Mehr dazu (univadis.de) …

Lt. STIKO (Ständige Impfkommission am RKI) müssen alle Personen mindestens mit zwei Mumps-Masern-Röteln-Impfungen erhalten, die erste Dosis schon im Säuglingsalter, die Auffrischimpfung dann im Kleinkinderalter, wenn nicht erfolgt zu jedem späteren Zeitpunkt (die MMR-Impfung ist eine sog. Lebendimpfung!).


Antidementiva scheitern reihenweise – was tun gegen Alzheimer Demenz?

Anfang 2018 zog sich der Pharmariese Pfizer nach Jahrzehnten aus der Alzheimer-Forschung zurück – obwohl ein erfolgreiches Medikament gegen Morbus Alzheimer (ein sog. Antidementivum) Milliardenumsätze bedeuten würde. Der Alzheimer Medikamentenmarkt könnte absehbar allein in Amerika, Japan und Europa jährlich um 17,5% auf knapp 15 Milliarden Dollar im Jahr 2026 wachsen. Rund 50 Millionen Menschen weltweit sind dement. Der Ehrgeiz, neue wirksame Substanzen zu finden, ist zwar groß, allein 13 der 42 Mitgliedsunternehmen des Verbands der forschenden Pharmahesteller (VfA) sind im Alzheimer-Bereich tätig, die Erfolge sind jedoch äußerst gering. Die Zulassung der wenigen verfügbaren Antidementiva liegt schon mehr als 15 Jahre zurück (3 Cholinesterasehemmer Donezepil, Rivastagmin und Galantamin sowie ein N-Methyl-D-Aspartat-Rezeptor-Antagonist Memantine) und auch diese 4 synthetischen Substanzen wirken nur rein symptomatisch, verhelfen allenfalls zu einer kurzzeitigen Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten und können das Fortschreiten einer Demenz nicht wirklich aufhalten. Zudem müssen diese Medikamente möglichst in einem sehr frühen Stadium der Krankheit gegeben werden und führen bei der im Verlauf der Therapie meist notwendigen Dosissteigerung zu erheblichen Nebenwirkungen.

Was stattdessen tun? Angesichts praktisch fehlender Perspektive für kausale und symptomatische Therapie steht (wie so oft!) die Prävention im Focus. Die kürzlich publizierte FINGER-Studie hat dafür Evidenz geliefert. Folgende „Lifestyle“-Faktoren minimieren bzw. verhindern die Entwicklung einer Demenz:

  • Minimierung vaskulärer Risikofaktoren (Rauchen, Übergewicht, Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, erhöhte Blutfette, erhöhte Harnsäure)
  • Mehr Bewegung  und/oder Sport
  • Ausgewogene abwechslungsreiche Ernährung mit ausreichend Salaten, Gemüse und Obst, z.B. sog. „mediterrane Kost“ (v.a. Curcumin und Polyphenole der Olive wirken nachweislich protektiv!)
  • (Regel-)Mäßiger Weingenuss – bis 2x ¼ Liter Wein für den Mann, bis 1x ¼ Liter Wein für die Frau (Aldehyde, Flavinoide und v.a. Riservatrol des Rotweins schützen bekanntermaßen vor Arteriosklerose!)
  • Positives soziales Umfeld (Ehe, Familie, Freunde)
  • Aktiver Lebensstil (Beruf, Freizeit, Reisen, Hobbies – z.B. Bridge-Spiel)

(Quelle: DÄB, Jg. 115, Heft 5, 2. Februar 2018)


Nicht-invasive (unblutige) Blutzuckermessung

Nach einem Bericht in “Die Welt” vom 12.12.2017 ist es nach vielen Jahren intensiver Forschungs- und Entwicklungsarbeit nun endlich gelungen, ein miniaturisiertes Gerät zur einfachen, schnellen, sicheren und v.a. unblutigen Messung des menschlichen Blutzuckers herzustellen. Die Idee für die Entwicklung kommt von dem Mathematiker Josef Segman, entwickelt und hergestellt wird das Gerät bei der israelischen Firma CNoga. Das Gerät mit dem Namen Combo Glucometer wurde am Mainzer Institut von Andreas Pfützner im Vergleich zur bisher üblichen Bestimmung des Blutzuckers aus Kapillarblut ausgiebig geprüft und wurde bezüglich der Messgenauigkeit mindestens gleichwertig bis sogar besser bewertet. Die Messmethode beruht auf der Absorption von verschiedenen Lichtspektren beim Durchtritt durch die Fingerkuppe (Messung mittels eines speziellen miniaturisierten Finger-Clips) im Kontext mit einem aufwendigen Algorithmus zur Berechnung des daraus resultierenden Blutzuckerwertes. Eine zugehörige App ermöglicht dem Anwender eine einfache Datenübertragung per Bluetooth mit Speicherung, graphischer Darstellung und Trendanalyse. Beim Über- oder Unterschreiten von voreingestellten Grenzwerten können Warnmitteilungen erfolgen, außerdem können die Daten jederzeit an die behandelnden Ärzte weiterübermittelt werden. Das Gerät ist wartungsfrei, benötigt kein teures Zubehör (z.B. BZ-Stix) und einfach zu bedienen. Wermutstropfen: Das Gerät kostet ca. 2000 US$ (ca. 1500€).

Mehr dazu: https://cnogacare.co/cog-info/


Tabakerhitzer: Streit um rauchfreie Alternative


Was ist eine akute Bronchitis und was kann man dagegen tun?


Viele Schulteroperationen sind überflüssig


Neue Blutdruckgrenzen in den USA (und in Europa)


Grippe-Impfung

Wichte Fakten zum Saisonstart – ab sofort können Sie sich in unserer Praxis impfen lassen!

Mehr dazu (www.rki.de) …


Depressionen gehören zu den häufigsten psychischen Störungen

Der Psychiater Martin Brüne sagt, sie hätten auch positive Effekte – deshalb habe die Evolution sie erhalten.

Mehr dazu (www.nzz.ch) …


Cannabis als Medizin auf Rezept


Methadon als Krebsmittel?


Demenz als unerwünschte Nebenwirkung einer gut(?) gemeinten Arzneimitteltherapie?


Homöopathie – Wirksame Medizin oder Geldverschwendung?


Prehabilitation –  Fit vor der OP

„Große Operationen schlauchen den Körper und schwächen die Muskeln. Prehabilitation soll das verhindern. Bei dem Ansatz trainieren Kranke schon vor dem Eingriff Beweglichkeit und Kraft.“

Mehr dazu (Spiegel Online) …

Prehabilitation – Beitrag in der ARD-Mediathek …

Ein solches zielgerichtetes Fitness-Training (sog. „Prehabilitation“) wird z.B. unter ärztlicher Leitung im Reha-Zentrum Herxheim angeboten.


Mit zielgerichteten, sog. personalisierten Krebstherapien den Krebs bekämpfen

Mehr dazu unter www.krebsinformationsdienst.de (PDF)


Wirksamer Malaria-Impfstoff erfolgreich getestet

Mehr dazu unter www.dzif.de


ARD-Doku „Organspende zwischen Tod und Hoffnung“

Was bedeutet es, wenn ein Mensch Hirntod ist? Was passiert bei einer Organentnahme? Und wie wird mit dem Leichnam eines Spenders nach der Organentnahme umgegangen? Die ARD-Doku „Organspende zwischen Tod und Hoffnung“ zeigt alle Facetten einer Organspende. Patrick Hünerfeld hat mit seinen Kamerateams alle Beteiligten hautnah über viele Wochen begleitet. Entstanden ist ein Film, der informiert und aufklärt.

Zum Film in der ARD-Mediathek

Weiter Infos unter: Organspende (BZgA)


Wer seinen Partner liebt, schickt ihn zur Darmkrebsvorsorge!

Denn die Untersuchung ist sicher und schmerzfrei. Und schon nach 20 Minuten haben Sie wieder Zeit für die schönen Dinge des Lebens.

Mehr dazu unter www.aus-liebe-zur-vorsorge.de …


Können Suchmaschinen Krankheiten vorhersagen?

US-Forscher haben die Suchanfragen zu Krankheitssymptomen im Netz untersucht und herausgefunden, dass sich über die Suchmaschine Krebserkrankungen vorhersagen lassen – noch bevor der Nutzer selbst davon weiß. Oder führen Online-Diagnosen („Morbus Google“) doch eher zu Verunsicherung und Ängsten („Cyberchondria“)?

Mehr dazu …


Sportliche Spitzenleistungen hängen erstaunlich wenig vom Training ab

Wenn man nur früh genug anfängt und hart genug trainiert, kann es praktisch jeder zu sportlichen Spitzenleistungen bringen – diese Theorie ist nach den Ergebnissen einer US-amerikanischen Metaanalyse vom Tisch. Das gezielte Training in einer Sportart scheint erstaunlich wenig damit zu tun zu haben, ob man das Zeug zum Elite-Sportler hat.

Je nach Sportart trainieren Leistungssportler verschiedene Qualitäten ihrer Kondition. Fähigkeiten wie Ausdauer, Maximalkraft, Schnellkraft, Beweglichkeit und Koordination werden im modernen Spitzensport durch spezielle Trainingsmethoden gezielt gefördert.

In einer Metaanalyse von 52 Daten-Sets untersuchten die Forscher jetzt, welchen Einfluss dieses gezielte Training auf die Leistung des Sportlers hat. Dabei stellten sie fest, dass das Training nur etwa 18% der sportlichen Leistung ausmacht – 82% gehen auf das Konto von anderen Qualitäten wie z.B. mentale Stärke, körperliche Vorteile und unbekannte genetische Faktoren. Unter den Elite-Sportlern erklärte das gezielte Training nur noch 1% der Leistungsunterschiede.

Auch der Einfluss des Alters bei Trainingsbeginn wurde untersucht. Hierbei stellte sich heraus, dass ein besonders früher Eintritt in das spezifische Training keinen Vorteil hat. Im Gegenteil: Sportler, die später Spitzenleistungen erbrachten, waren sogar oft etwas später ins Training eingestiegen.

Das Fazit der Autoren: Weniger talentierte Sportler können ihre Nachteile kaum durch ein besonders hartes Training kompensieren. Ein etwas späterer Einstieg in das Sportarten-spezifische Training könnte zudem Vorteile bringen – möglicherweise weil ältere Sportler Trainingsgrundlagen leichter erlernen und durch ihre Erfahrung besser vor Verletzungen geschützt sind.


Medikationsplan: Höhe der Vergütung steht nun fest

Kurz vor Start des bundeseinheitlichen Medikationsplans am 1. Oktober wurden entscheidende Punkte geklärt. Nun steht die Höhe der Vergütung fest. Außerdem wurde definiert, in welchen Fällen Patienten einen Medikationsplan erhalten sollen.

Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten ab Oktober eine Einzelleistungsvergütung für Patienten, die nicht chronisch krank sind (neue GOP 01630). Für alle anderen gibt es pauschal einen Zuschlag auf die Chronikerpauschale, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist.

Fachärzte können für die Erstellung des Medikationsplans bei bestimmten Patienten auch die Einzelleistung (GOP 01630) abrechnen. Für alle anderen Patienten erhalten die meisten Fachgruppen einen Zuschlag auf die Grundpauschale, ebenfalls unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist. Die Vergütung erfolgt pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge. Sie wird extrabudgetär und damit zu einem festen Preis gezahlt.

Anspruch auf Medikationsplan: Dauerhafte Einnahme von min. 3 Medikamenten

Vertragsärzte stellen einen Medikationsplan in Papierform aus, sofern der Versicherte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente anwendet. Die Anwendung muss dauerhaft (über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen) erfolgen.

Bei der Erstellung des Medikationsplanes hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.

Hausärzte verpflichtet, Vertragsärzte nur in Ausnahmefällen

Klargestellt wurde ferner, dass Hausärzte zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet sind, Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung nur dann, wenn der Versicherte keinen Hausarzt hat. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Aktualisierungen durch andere Ärzte sind ebenfalls möglich. Laut Gesetz können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren.

Weitere Informationen zum Medikationsplan erhalten Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).


Regelungen zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem)

Apotheken sind zur Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels verpflichtet, wenn der Arzt oder die Ärztin bei der Verordnung nur eine Wirkstoffbezeichnung angegeben oder die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat. Diese Pflicht zum Ersetzen von Arzneimitteln durch eine kostengünstigere wirkstoffgleiche Alternative – die sogenannte aut-idem-Regelung (aut-idem (lat.) = „oder das Gleiche“) – soll dazu beitragen, die Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken.

Die Apotheken müssen für eingereichte Rezepte ein Arzneimittel abgeben, das

  • mit dem verordneten in der Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist,
  • für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und
  • die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.

Die Pflicht zum Austausch durch eine kostengünstige Alternative gilt nur dann nicht, wenn der Arzt diesen Austausch auf dem Rezeptvordruck ausschließt, indem er das aut-idem-Kästchen durchstreicht (§ 129 Abs. 1 SGB V). Hierfür müssen jedoch objektive triftige Gründe vorliegen, da ansonsten der Arzt für die Mehrkosten der Verordnung persönlich in Haftung (Regress) genommen werden kann.

Der G-BA hat die Aufgabe, Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit zu geben. Diese Hinweise finden sich in Anlage VII Teil A der Arzneimittel-Richtlinie.

Link:


Mit Aufwendungen für Ihre Gesundheit Steuern sparen

Sie können alle Kosten, die Sie selbst tragen für Heilmaßnahmen, zur gesundheitlichen Vorbeugung oder zur Linderung einer Krankheit steuerlich als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des §33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz geltend machen. Dies gilt auch für die entsprechenden Kosten, die Sie für einen Angehörigen tragen, der selbst kein nennenswertes Einkommen hat.

Der Arzt wird gebraucht

Die vom Gesetzgeber geforderte Zwangsläufigkeit der Aufwendungen kann durch eine Verordnung eines Arztes oder eines Heilpraktikers nachgewiesen werden.

Rote Karte für´s Finanzamt

Ein amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nicht erforderlich, so eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes.

Alles kann sich auswirken

Die im Gesetz vorgesehene sogenannte zumutbare Eigenbelastung wird möglicherweise rückwirkend wegfallen. Ein entsprechendes Verfahren ist seit einiger Zeit beim Bundesfinanzhof anhängig. Es lohnt sich deshalb, auch schon Belege für kleinere Aufwendungen aufzubewahren und in der Steuererklärung geltend zu machen.


Diese Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen zahlt ihre Krankenkasse


Vorsorgerechner (GKV)


Asylsuchende und Impfen

Asylsuchende sollten grundsätzlich nach den Empfehlungen der Ständigen Impf­kommission (STIKO) geimpft werden. Da der Impfstatus von Asylsuchenden jedoch häufig unklar ist und um möglichst frühzeitig nach Ankunft in Deutsch­land einen eventuell fehlenden Impfschutz nachzuholen, hat das RKI in Abstimmung mit der STIKO und den Bundesländern ein Konzept entwickelt, wie in der besonderen Situation der ersten medizinischen Versorgung Impfungen mög­lichst effektiv umgesetzt werden können.

Mehr dazu unter www.rki.de


Protonenpumpenhemmer (PPI) erhöhen möglicherweise das Risiko für Demenz bei Menschen über 75 Jahren


Berliner Appell


Rhythmus von Infektionskrankheiten: So wird Deutschland krank

Der Winter kommt - und mit ihm das große Schniefen und Keuchen. Zur
Hochsaison der Krankenstandsmeldungen untersuchen wir die wichtigsten
Erreger in einer Serie. Wen sie wo und wann befallen, verrät die
Datenanalyse.

Mehr dazu (Spiegel Online) …


Wurst ist sicher krebserregend, rotes Fleisch wahrscheinlich

Das hat die Internationale Agentur für Krebsforschung festgestellt. Was bedeutet das konkret? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Mehr dazu …


Akute ungewöhnliche Infektionserkrankungen unter Migranten

Übersicht des Robert-Koch-Instituts (PDF)


Mythos oder Medizin: Hilft Spucke gegen Mückenstiche?

Es surrt, es piekst - und der Rest ist eine wahre Plage: Jucken, kratzen, weiter kratzen. Spucke ist der Klassiker unter den Behandlungstipps gegen Mückenstiche. Was taugen die gängigen Hausmittel?

Zum Artikel bei Spiegel Online…

Unser Tipp: Besser ist die Vorbeugung mit sog. Repellentien (Mückensprays).
Für die Erstbehandlung empfehlen wir die sofortige punktuelle Überwärmung des Insektenstiches, z.B. mit einem Stichheiler (bite away). Hilft das nicht und breitet sich die Entzündung aus oder treten Schüttelfrost, Fieber, Atemnot oder Kreislaufprobleme auf, muss ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.


Cannabis-Debatte: Die Politik entdeckt das Kiffen

Gebt das Hanf frei?

Bremens SPD-Bürgermeister hat die Debatte über eine Legalisierung von Cannabis neu entfacht. Die Grünen wittern ihre Chance. Tatsächlich bewegt sich was - wenn auch sehr langsam.

Unsere Meinung dazu: Die Politik sollte Cannabis bzw. Cannabinoide zu aller
Erst als verschreibungspflichtiges Medikament zulassen. Somit wäre auf
legale und sinnvolle Weise die Behandlung von bestimmten Krankheiten (z.B.
Multiple Sklerose etc.) mittels Verordnung von Ärzten und Abgabe über
Apotheken möglich.

Zum Artikel bei Spiegel Online…


Versorgungsstärkungsgesetz im Bundesrat gebilligt

Mit diesem Gesetz sollen Termine beim Facharzt innerhalb von wenigstens 4 Wochen ermöglicht werden, ebenso soll die hausärztliche Versorgung insbesondere auf dem Land gefördert werden.

Mehr dazu…


Gefährliches Virus: Erster Masern-Toter in den USA seit zwölf Jahren

In Deutschland erkrankten allein in Berlin seit Oktober 2014 mehr als 1300 Menschen an den Masern. Im Februar starb ein Junge in Berlin im Alter von eineinhalb Jahren an den Folgen der Infektionskrankheit. Jetzt verbreitet sich die Krankheit auch in den USA wieder.

Zum Artikel bei Spiegel Online…


Bundestag redet über Sterbehilfe

Im November soll das neue Gesetz zur Sterbehilfe fertig sein. Jetzt haben Abgeordnete vier konkurrierende Vorschläge im Bundestag diskutiert. Nach derzeitigem Stand ist Beihilfe zum Selbstmord straffrei.

Zum Artikel bei T-Online…


OECD-Bericht: Weniger Tote durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland

In Deutschland sterben immer weniger Menschen an Schlaganfällen, Herzinfarkten und anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine OECD-Studie warnt aber, dass der Anstieg von Fettleibigkeit und Diabetes diese positive Entwicklung stoppen könnte.

Zum Artikel bei Spiegel Online


Aluminiumsalze in Deos

Aluminiumsalze in Deos werden als möglicher Auslöser von Krankheiten wie Alzheimer, Brustkrebs und Allergien in Zusammenhang gebracht.
Wir empfehlen daher, nur noch Aluminium freie Deos z.B. von den Firmen Beiersdorf (Nivea Deostift) oder Speick (Deo Stick) zu verwenden.

Mehr dazu unter www.deoohnealuminium.de


KBV - „Pille danach“ ab Mitte März auch ohne Rezept erhältlich

Die „Pille danach“ gibt es bald auch ohne Rezept in der Apotheke. Der Gesetzgeber hat die Verschreibungspflicht für Notfallkontrazeptiva aufgehoben.

Zum Artikel


Kündigung im Fitness-Studio

Verträge mit Fitness-Studios sind vorzeitig kündbar – bei wichtigen Gründen wie Krankheit oder Umzug…

Beitrag Rheinpfalz vom 27.10.2015 (PDF) …

Beitrag Rheinpfalz vom 22.01.2018 (PDF) …


Endwarts - Weg mit Warzen

…ist eine effektive, lokal anzuwendende, einfache und preisgünstige Therapie zur Entfernung von Warzen

www.endwarts.de

Gesund durch den Winter


Tipps für die cholesterinbewusste Bäckerei


Schokolade, v.a. dunkle Schokolade, ist gesund…

Jetzt ist es wissenschaftlich erwiesen: Schokolade, besonders dunkle (Zartbitter, Kakaoanteil mindestens 50%), wirkt stimmungsaufhellend, antidepressiv, anregend, mäßig Blutdruck und Puls steigernd, Verspannung lösend, macht resistent gegen Stress, erweitert die Blutgefäße und wirkt somit sogar der Gefahr entgegen, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Ja sogar das Risiko, an Diabetes zu erkranken, sinkt um ca. 30%. Allerdings müssen die Fettkalorien und der Zuckergehalt berücksichtigt werden. Daher wird ärztlicherseits empfohlen, dunkle Schokolade trotz der positiven Eigenschaften nur in dosierter Menge zu genießen – an langen Winterabenden gerne auch zusammen mit einem Glas gutem Rotwein. Rotwein schmeckt nämlich besonders gut zu dunkler Schokolade und enthält bekanntermaßen reichlich sog. Flavinoide und Resveratrol – Substanzen, welche ebenfalls durch ihren antioxidativen Effekt einen positiven Einfluss auf das Herz-Kreislauf-System haben.

Mehr dazu unter www.welt.de/gesundheit/article134700120/Gesund-entspannt-und-gut-gelaunt-dank-Schokolade.html


Der Weg zum Glück ist die Zufriedenheit…

Zufriedenheit entsteht, wenn unsere Bedürfnisse weitgehend befriedigt werden. Zufriedenheit ist nachhaltig und dauerhaft. Auf neurophysiologischer Ebene spielen dabei vor allem Morphium und Endorphine eine Rolle. Glück ist dagegen immer etwas Flüchtiges, ein Zustand, der in Erwartung von etwas entsteht, der uns zu einer Handlung bewegen soll. Im Gehirn ist dafür der Botenstoff Dopamin verantwortlich. Grundbausteine der Zufriedenheit sind: Gute Beziehungen, harmonische Partnerschaften, Freundschaften, sinnvolles und eigenständiges Schaffen und last but not least ein gesunder Stresshaushalt.

Das ständige Streben nach „immer schöner, immer reicher, immer besser“ macht unzufrieden und krank.

Mehr dazu…


Vitamin D-Mangel begünstigt die Entstehung von Alzheimer-Demenz

Laut einer aktuellen amerikanischen Studie entwickeln ältere Menschen mit Vitamin D-Mangel umso häufiger eine Demenz je weniger Vitamin D sie im Blut haben. In Deutschland sind etwa 60 (!) Prozent von einem Vitamin D-Mangel betroffen.

Durch einen einfachen Bluttest (25-Hydroxy-Vitamin D3) kann ein möglicher Vitamin D-Mangel nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um eine sog. IGeL-Leistung (also keine Kassenleistung!), welche lt. GOÄ-Ziffer 4138 (1-facher Satz) 28 € kostet – gut investiertes Geld für eine äußerst sinnvolle Untersuchung!

Sollte ein Vitamin D-Mangel vorliegen, so ist eine effiziente Substitutionstherapie z.B. mit  Dekristol 20000 I.E. Kapsel 1x wöchentlich angezeigt und in diesem Fall auch zu Lasten der GKV rezeptierbar.

Mehr Infos dazu hier:


Die Cholesterin-Lüge